Einen Moment bitte, Sie werden auf unsere Hauptseite
weitergeleitet. |
|
|
SanaSoft- Computerservice Dötzer
(im folgenden "SanaSoft" genannt) und der Anwender schließen folgende
nutzungsrechtliche Vereinbarung über folgende Standardsoftware :
[Rezeptkontrolle](im
folgenden „Programm“ genannt)
Durch Installation
der Software vereinbart der Endnutzer mit SanaSoft die nachfolgenden Regeln über die
Nutzungsrechte an der Software als Vereinbarung unter Vollkaufleuten.
§ 2
Urheber- und Nutzungsrechte
(1)
Das vorliegende Programm ist urheberrechtlich geschützt. Rechtsinhaber
des Programms ist SanaSoft. SanaSoft besitzt das exklusive Vertriebsrecht an der Software
und ist berechtigt, ein einfaches Nutzungsrecht auf den Endnutzer zu übertragen.
(2)
SanaSoft überträgt dem Endnutzer folgende, nicht ausschließliche Nutzungsbefugnisse:
Der
Endnutzer ist berechtigt, das Programm auf einem Einzelplatzrechner oder im
Netzwerk an beliebig vielen Arbeitsplätzen zu installieren.
Der
Endnutzer stellt sicher, dass jeder, der dieses Programm benutzt, dies nur im
Rahmen seiner Autorisierung tut und die Nutzungsbedingungen einhält. Das
Programm darf nur einmal lokal zu eigenen Sicherungszwecken vervielfältigt
werden. Die Kopie ist als Sicherungskopie zu kennzeichnen. Die Urheber- und
Copyright-Vermerke und alle anderen Hinweise auf Rechtsinhaberschaft sind auf
die Kopie des Programms zu übernehmen.
Das
Bearbeiten, Umwandeln oder Übersetzen der zum Werk gehörenden Programme in
eine andere Ausdrucksform (reverse assemble, reverse compile) ist nicht
gestattet.
Das
Vermieten, Verleasen des Programms oder die Erteilung von Unterlizenzen am
Programm sind nicht gestattet. Die Verwendung in anderen Betrieben als die dem
Endnutzer direkt gehörenden Betriebe ist untersagt. Jede Verwendung des Werks
darüber hinaus - insbesondere eine weitere Vervielfältigung oder
Mehrfachbenutzung des Programms - verpflichten zum Schadenersatz, werden
rechtlich verfolgt und können strafbar sein.
§
3 Funktionsbeschränkungen
der Software
(1)
Das Programm wird im Rahmen einer Softwaremiete dem Endnutzer nur für
einen bestimmten Zeitraum zur uneingeschränkten Nutzung überlassen. Wird der
Softwaremietvertrag von Seiten des Endnutzers gekündigt, oder ist der Endnutzer
mit der Zahlung des Mietzinses im Rückstand, darf dieser mit dem Programm nicht
weiterarbeiten. Der Endnutzer erkennt an, dass SanaSoft geeignete technische
Vorkehrungen treffen kann, um eine Nutzung des Programms über den vereinbarten
Zeitraum hinaus zu beschränken.
(2)
SanaSoft und Endnutzer stimmen darüber überein, dass nach dem Stand der
Technik Fehler der Software auch bei sorgfältiger Erstellung nicht
ausgeschlossen werden können.
(3)
Der Endnutzer wird angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass
die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch
Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose und laufende Prüfung der
Ergebnisse.
Der Endnutzer kann
das Nutzungsrecht an einen Dritten übertragen. Die Übertragung bedarf der
vorherigen schriftlichen Erlaubnis von SanaSoft, die erteilt wird, wenn der Endnutzer
seine Nutzungsbeendigung schriftlich anzeigt und der Dritte sich gegenüber
SanaSoft
zur Einhaltung dieser Regeln schriftlich verpflichtet. Bei der Übertragung wird
eine Kopie dieser nutzungsrechtlichen Vereinbarung, die gesamte übrige
Dokumentation und eine vollständige, unveränderte Kopie des Programms an den
Dritten übergeben. Die Lizenz des Vornutzers erlischt mit der Übergabe an den
Dritten.
(1)
Die Daten des Programms wurden mit großer Sorgfalt erstellt. SanaSoft und
Endnutzer stimmen darüber überein, dass sich Fehler aufgrund der Fülle des
Datenmaterials dennoch nicht völlig ausschließen lassen. Der Endnutzer wird
durch laufende Prüfungen der Ergebnisse angemessene Vorkehrungen treffen.
(2)
Die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Endnutzers richten
sich nach den kaufrechtlichen Bestimmungen. SanaSoft schuldet Schadenersatz nur bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Zusicherung einer Eigenschaft. Die
gesetzliche Haftung bei Personen- oder Sachschäden bleibt hiervon unberührt.
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und
weiterhin in Kraft.
(2)
Ansprüche aus den hier geschilderten Bedingungen verjähren innerhalb
von 2 Jahren nach ihrer Entstehung.
(3)
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Parsberg.
Copyright(c) 1992-2010
Programm
und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bei:
SanaSoft –
Computerservice Dötzer
Bischof-Konrad-Str. 15
92331 Lupburg
|