Lizenzvertrag

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Nutzungsbedingungen

SanaSoft- Computerservice Dötzer (im folgenden "SanaSoft" genannt) und der Anwender schließen folgende nutzungsrechtliche Vereinbarung über folgende Standardsoftware :

[Rezeptkontrolle](im folgenden „Programm“ genannt)

  § 1   Vertragsabschluss

Durch Installation der Software vereinbart der Endnutzer mit SanaSoft die nachfolgenden Regeln über die Nutzungsrechte an der Software als Vereinbarung unter Vollkaufleuten.

  § 2   Urheber- und Nutzungsrechte

(1)     Das vorliegende Programm ist urheberrechtlich geschützt. Rechtsinhaber des Programms ist SanaSoft. SanaSoft besitzt das exklusive Vertriebsrecht an der Software und ist berechtigt, ein einfaches Nutzungsrecht auf den Endnutzer zu übertragen.

     (2)     SanaSoft überträgt dem Endnutzer folgende, nicht ausschließliche Nutzungs­befugnisse:

Der Endnutzer ist berechtigt, das Programm auf einem Einzelplatzrechner oder im Netzwerk an beliebig vielen Arbeitsplätzen zu installieren.

Der Endnutzer stellt sicher, dass jeder, der dieses Programm benutzt, dies nur im Rahmen seiner Autorisierung tut und die Nutzungsbedingungen einhält. Das Programm darf nur einmal lokal zu eigenen Sicherungszwecken vervielfältigt werden. Die Kopie ist als Sicherungskopie zu kennzeichnen. Die Urheber- und Copyright-Vermerke und alle anderen Hinweise auf Rechtsinhaberschaft sind auf die Kopie des Programms zu übernehmen.

Das Bearbeiten, Umwandeln oder Übersetzen der zum Werk gehörenden Programme in eine andere Ausdrucksform (reverse assemble, reverse compile) ist nicht gestattet. 

Das Vermieten, Verleasen des Programms oder die Erteilung von Unterlizenzen am Programm sind nicht gestattet. Die Verwendung in anderen Betrieben als die dem Endnutzer direkt gehörenden Betriebe ist untersagt. Jede Verwendung des Werks darüber hinaus - insbesondere eine weitere Vervielfältigung oder Mehrfachbenutzung des Programms - verpflichten zum Schadenersatz, werden rechtlich verfolgt und können strafbar sein.

 § 3   Funktionsbeschränkungen der Software

(1)     Das Programm wird im Rahmen einer Softwaremiete dem Endnutzer nur für einen bestimmten Zeitraum zur uneingeschränkten Nutzung überlassen. Wird der Softwaremietvertrag von Seiten des Endnutzers gekündigt, oder ist der Endnutzer mit der Zahlung des Mietzinses im Rückstand, darf dieser mit dem Programm nicht weiterarbeiten. Der Endnutzer erkennt an, dass SanaSoft geeignete technische Vorkehrungen treffen kann, um eine Nutzung des Programms über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu beschränken.

(2)   SanaSoft und Endnutzer stimmen darüber überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software auch bei sorgfältiger Erstellung nicht ausgeschlossen werden können.

(3)     Der Endnutzer wird angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose und laufende Prüfung der Ergebnisse.

 

§ 4   Weitergabe

Der Endnutzer kann das Nutzungsrecht an einen Dritten übertragen. Die Übertragung bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis von SanaSoft, die erteilt wird, wenn der Endnutzer seine Nutzungsbeendigung schriftlich anzeigt und der Dritte sich gegenüber SanaSoft zur Einhaltung dieser Regeln schriftlich verpflichtet. Bei der Übertragung wird eine Kopie dieser nutzungsrechtlichen Vereinbarung, die gesamte übrige Dokumentation und eine vollständige, unveränderte Kopie des Programms an den Dritten übergeben. Die Lizenz des Vornutzers erlischt mit der Übergabe an den Dritten.

 

§ 5   Gewährleistung, Schadenersatz und Haftungsbeschränkung

(1)     Die Daten des Programms wurden mit großer Sorgfalt erstellt. SanaSoft und Endnutzer stimmen darüber überein, dass sich Fehler aufgrund der Fülle des Datenmaterials dennoch nicht völlig ausschließen lassen. Der Endnutzer wird durch laufende Prüfungen der Ergebnisse angemessene Vorkehrungen treffen.

(2)     Die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Endnutzers richten sich nach den kaufrechtlichen Bestimmungen. SanaSoft schuldet Schadenersatz nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Zusicherung einer Eigenschaft. Die gesetzliche Haftung bei Personen- oder Sachschäden bleibt hiervon unberührt.

 

§ 6   Sonstiges

(1)    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und weiterhin in Kraft.

(2)     Ansprüche aus den hier geschilderten Bedingungen verjähren innerhalb von 2 Jahren nach ihrer Entstehung.

(3)     Der ausschließliche Gerichtsstand ist Parsberg.

 

Copyright(c) 1992-2010

Programm und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bei:

SanaSoft – Computerservice Dötzer
Bischof-Konrad-Str. 15
92331 Lupburg