Nach der BtmVVO darf die Verschreibung von
Betäubungsmitteln eine bestimmte Menge innerhalb 30 Tagen nicht überschreiten.
Das Rezeptkontrollprogramm überprüft, wenn ein Patientenname eingegeben ist, ob
der gleiche Wirkstoff innerhalb der letzten 30 Tage verordnet wurde und
insgesamt die Höchstmenge überschritten wurde.
Bei Rezepten ohne Kundenzuordnung wird nur der aktuelle Vorgang auf die
Einhaltung der Höchstmengen geprüft, unterschiedliche Arzneimittel mit gleichen
Wirkstoffen werden dabei zusammengefasst.
Dabei werden Wirkstoffe, die in Salzform vorliegen, z.B. Morphinhydrochlorid auf die reine Wirkstoffmenge zurückgerechnet.
Leider funktioniert all dies nicht bei Rezepturen (z.B. Methadon-Lösungen)
Sollte diese Warnung erscheinen, muss auf dem Rezept ein A stehen, um die Überschreitung als absichtlich zu kennzeichnen. Dies darf auch durch den Apotheker 'geheilt' werden. Der Arzt muss aber informiert werden, damit auf der in der Praxis verbliebenen Kopie das A ebenfalls aufgetragen wird.